BattG

VERWERTUNGSQUOTEN FÜR INDUSTRIEBATTERIEN § 15 (3) BATTERIEGESETZ

Als Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien sind wir gemäß § 15 (3) BattG dazu verpflichtet, jährlich bis zum Ablauf des 31. Mai die Daten über die im vorangegangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien auf unserer Internetseite zu veröffentlichen.

Die Advanced Sports GmbH ist an das Rücknahmesystem GRS eMobility der GRS mbH (Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH) angeschlossen.